Montag, 30. März 2020

Mitwirkung RGSK2021, Agglomerationsprogramm Biel-Lyss, Regionaler Velonetzplan

Aufgrund der umfassenden Berichte und Massnahmenblätter legen wir unseren Fokus bei dieser Mitwirkung auf die Massnahmen für den Langsamverkehr, insbesondere die Bedingungen für den Veloverkehr. Daneben haben wir jedoch auch einige generelle Bemerkungen und Inputs zu einzelnen Massnahmen.

Die Grünliberalen Biel/Bienne bedanken sich für die Möglichkeit zur Mitwirkung betreffend RGSK2021, Agglomerationsprogramm Biel-Lyss und Regionaler Velonetzplan und ergreifen wie folgt Position:

 

 

Allgemeine Bemerkungen

 

Aufgrund der umfassenden Berichte und Massnahmenblätter legen wir unseren Fokus bei dieser Mitwirkung auf

die Massnahmen für den Langsamverkehr, insbesondere die Bedingungen für den Veloverkehr. Daneben haben wir jedoch auch einige generelle Bemerkungen und Inputs zu einzelnen Massnahmen.

 

RGSK2021: Siedlungsentwicklung / ÖV

 

Die strikte Trennung von Arbeits-, Dienstleistungs-, Wohn- und Freizeitgebieten ist nicht mehr zeitgerecht. Ein Verzicht auf gemischtgenutzte Quartiere führt zu längeren Wegen, mehr Mobilitätsbedürfnis, doppelten Infrastrukturen (z.B. Parkplätze und Restaurants) und führt zu zeitweise ausgestorbenen Quartieren. Die fehlende Durchmischung führt zu einer schlechten Auslastung der Infrastruktur und der Angebote und damit zu einer unnötig reduzierten Angebotsvielfalt und unternutzten Fläche. Sinn macht eine strikte Trennung nur für verkehrsintensive und immissionsstarke Vorhaben.

 

Antrag: Die strikte Trennung in Wohn- und Arbeitszonen ist zu überdenken. Es sind vermehrt Mischzonen vorzusehen, ausgenommen für verkehrsintensive und immissionsstarke Vorhaben.

 

Generell wünschen wir uns insbesondere in Biel deutlich mehr siedlungsprägenden Grünraum als Kontrapunkt zur angestrebten Verdichtung. Neben Sportflächen wie Fussballfelder benötigt jedes Quartier einen grosszügigen Park wo die Bevölkerung Natur und Erholung findet. Heute gibt es noch Freiflächen, welche dieser Nutzung zugeführt werden können (Heuer-Park, Wildermethmatte, Bözingen Sägifeld), weitere sind zu entwickeln. Die Esplanade West hingegen entspricht entgegen der Abbildung auf der Karte in keiner Weise einem Grünraum.

 

Antrag: Im städtischen Siedlungsgebiet sind als Ausgleich zur Verdichtung nach Möglichkeit vermehrt siedlungsprägende Grünräume vorzusehen.

Antrag: Die Esplanade-West in Biel ist wahrheitsgemäss, also nicht als «siedlungsprägender Grünraum» auszuweisen.

 

Nachfolgend einige Bemerkungen zu einzelnen Massnahmen:

 

  • SVW.1.3 Rangierbahnhof: Wir beantragen, dieses Gebiet längerfristig als Mischzone für Gewerbe/Wohnen/Freizeit zu klassieren statt als reinen Wohnraum. Zudem könnte dieses Gebiet in Zukunft eine wichtige Rolle als urbanen LogistikHub übernehmen bzw. behalten.
  • SSW.1.4: Bischofkänel Ost: Wir beantragen die Umwandlung des Gebiets in ein Vorranggebiet Siedlungserweiterung Wohnen. Es gilt zuerst das Verdichtungspotential nach innen zu Nutzen. Zudem konkurrenziert die Massnahme ein Gebiet von siedlungsprägendem Grünraum.
  • SVA.1.2 / MIV-E.2 Spitalzentrum: Es muss überprüft werden, ob nach dem Wegzug des Spitalzentrum dieses Gebiet weiterhin als Arbeitszone ausgeschieden werden soll und ob eine neue Zubringerstrasse nötig ist.

Antrag: Das Gebiet des Spitalzentrums Biel ist nach dessen allfälligem Wegzug nicht mehr als Arbeitszone auszuweisen. Die Notwendigkeit der Zubringerstrasse zu überprüfen.

  • ÖVOrt.2 Überprüfung Regiotram: Es ist zu prüfen, ob ein Tram weiterhin die beste Lösung ist. Beim Entscheid für das Tram und gegen Bus/Bahn wurde gegenüber den heute bekannten Zahlen von rund 3x tieferen Kosten für die Tramlösung ausgegangen. Es ist zu prüfen, ob die Zweckmässigkeitsbeurteilung vor diesem Hintergrund immer noch zugunsten des Trams ausfällt.

 

 

Velonetzplan

 

Da auf den Plänen bereits eingezeichnet, werden wir auch Anmerkungen zu einigen Massnahmen in der Stadt Biel/Bienne äussern. Diese dürfen gerne bereits im Vorfeld der finalen Auflage des Velonetzplanes für die Stadt aufgenommen werden.

 

Speziell hervorheben möchten wir die fundierte Analyse der Bike + Ride Bedürfnisse! Auch begrüssen wir die Erkenntnis, dass die Strategie, den Veloverkehr in den Verkehrsablauf auf der Strasse zu integrieren an ihre Grenzen stösst, wenn es darum geht, weitere Zielgruppen für den Veloverkehr zu gewinnen. Wir sind klar der Meinung, dass eine Verkehrsführung für Velofahrer auf der Strasse nur für geübte Radfahrer eine Lösung ist und auch Temporeduktionen keinen zusätzlichen Velofahrer auf die Strasse bringen. Es braucht unbedingt separate Radwege, insbesondere Entlang von stark befahrenen Strassen und Hauptstrassen ausserorts.

 

Weiter möchten wir als geübte Velofahrer darauf hinweisen, dass sich eine Komfortroute nicht nur durch wenig MIV auszeichnet, sondern auch durch wenige anderen Verkehrsteilnehmende wie zu Fuss Gehende einen guten Fahrfluss, was insbesondere wenig Unterbrechungen durch querende Strassen und nur sanfte Steigungen umfasst. Die gewählten Routenführungen erscheinen doch sehr oft auf dem Papier skizziert worden zu sein, ohne vor Ort die Situation inklusive Höhendifferenz erlebt zu haben (z.B. Biel Scholl-Strasse, Südstrasse, Löhrenweg, Gottried-Reimann-Strasse, Kloosweg). Auch sind Treppen auf einer Veloroute ein no-go (SBB-Passarelle Mett)!

 

Antrag: Bein der Festlegung von Komfortrouten ist auch auf die Neigung der Strassen zu achten; wann immer möglich ist auf den Einbezug von Strecken mit starker Steigung zu verzichten.

 

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Terminierung der Massnahmen. Nur eine einzige (!) Massnahme (Einrichtung Koordinationsstelle) soll vor dem Jahr 2024 umgesetzt werden. Einfachste Massnahmen, welche auch kaum etwas kosten aber einen hohen Handlungsbedarf aufweisen, wie die Anpassung einer Signalisation oder farbliche Markierungen sollen erst in 8-10 Jahren umgesetzt werden. Das ist ein Hohn für alle Velofahrer und für alle, die es ernst meinen mit der Veränderung des Modalsplits! Wir fordern, dass alle Massnahmen, welche weniger als 0.5 Mio. kosten bis 2023 umgesetzt werden und alle mit Handlungsbedarf „hoch“ bis 2027 umgesetzt sind.

 

Antrag: Massnahmen mit geschätzten Kosten von unter CHF 0.5 Mio. sind bis 2023 umzusetzen.

Antrag: Massnahmen mit Handlungsbedarf «hoch» sind bis 2027 umzusetzen.

 

Die Tatsache, dass erkannter Handlungsbedarf (HB) nicht in die RGSK 2021 einfliesst, ist stossend. Wenn nur sowieso bereits konkret geplante Massnahmen in das Dokument einfliessen, stellt sich die Frage nach dessen Nutzen. Zudem ist auch unklar, wie erkannter Handlungsbedarf innert nützlicher Frist zu einer anerkannten Massnahme wird.

 

Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Überarbeitung der Unterlagen zu einem bedeutenden Teil daraus besteht, Termine nach hinten zu verschieben. Viele bereits angedachte Massnahmen sind nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt worden. Es wird zwar sehr intensiv und kontinuierlich an den Papieren gearbeitet, aber wirklich umgesetzt wird wenig.

 

Nachfolgend einige Bemerkungen zu einzelnen Massnahmen:

 

  • M41: Eine Temporeduktion erachten wir nicht als zielführend, da die Platzverhältnisse auf der Strasse schlicht zu eng sind. Zwischen Dotzigen und Scheuren braucht es einen separaten Fuss und Radweg neben der Strasse.

Antrag: Zwischen Dotzigen und Scheuren ist ein von der Strasse separierter Fuss- und Radweg vorzusehen.

  • M56: Die Erlenwäldlibrücke fehlt in den Plänen der RGSK, wir bitten um Aufnahme

Antrag: Die in der Velonetzplanung vorgesehene Erlenwäldlibrücke ist in die Pläne RGSK aufzunehmen.

  • Neu: Wir fordern eine OstWest-Veloverbindung (Komfortroute) durch das Seeland in der Fläche von Worben zum Hagneck-Kanal (Walperswil/Gimmiz) und bitten um Aufnahme in den Velonetzplan/RGSK

Antrag: Es ist eine Veloroute (Komfortroute) zwischen Worben und dem Hagneck-Kanal vorzusehen.

  • Neu: Wir fordern eine Veloverbindung entlang des rechten Ufers des Bielersees auf halber Höhe (Komfortroute)  von Mörigen (Unterdorf) via Gerolfingen (alter Dofkern) nach Hagneck mit einer Querung (Brücke) des Tanngrabens als Alternative zur Direktroute auf der vielbefahrenen und teilweise ansteigenden Hauptstrasse.

Antrag: Zwischen Mörigen und Hagneck ist eine von der Hauptstrasse separierte Komfortroute vorzusehen.

  • Neu: Zwischen Gottstatterhaus und dem Hafen Alfermée ist der Fuss und Radweg am Ufer zu verbreitern, damit der Weg für Fahrradanhänger befahrbar wird und die Verhältnisse zum Kreuzen verbessert werden.

Antrag: Der Fuss- und Radweg zwischen Gottstatterhaus und Hafen Alfermée ist zu verbreitern.

  • Neu: Eine ausgebaute Direktverbindung BrüggMett via Längholz ab Brachmattstrasse (Verlängern bis Mettgasse) bis Orpundplatz und/oder Orpund-Dietschimatt verbessert die Erschliessung des Bözingenfeldes für Velofahrende aus der südlichen Agglomeration.

Antrag: Aufnahme einer Direktverbindung Brügg-Mett via Brachmattstrasse-Mettgasse

  • Neu: Der Geyisriedweg ist als Veloroute vorzusehen, da es die einzige Strasse mit passabler Steigung in diesem Perimeter ist.

Antrag: Der Geyisriedweg ist als Veloroute aufzunehmen.

  • Beibehaltung LVN-1: Wir würden es begrüssen, wenn die Brücke über den Zihlkanal (Pont de l’avenir) doch noch kommen würde und unterstützen die Prüfung alternativer Finanzierungsmodelle.

Antrag: Die zusätzliche Brücke über den Zihlkanal (Pont de l'avenir) ist als Option beizubehalten.

 

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und für Ihr Interesse an unseren Vorschlägen.